Machen Sie sich Gedanken, Ihren letzten Willen zu Papier zu bringen? Dann ist der Blick in die Vergangenheit obligatorisch, um später Probleme zu vermeiden. Neben früheren Testamenten, Erbverträgen sowie Erb- oder Pflichtteilsverzichten sollten man wegen der erbrechtlichen Fernwirkungen vor allem Schenkungsverträge unter die Lupe nehmen. Zu häufig fällt sonst etwa die „Anrechnung auf den Erbteil“ (die so genannte Ausgleichung zwischen Kindern) unter den Tisch. Das führt nicht selten zu erheblichen Verschiebungen bei der Nachlassauseinandersetzung und berührt damit die in der Regel gewünschte Verteilungsgerechtigkeit oder Versorgung von Angehörigen.
Insbesondere bei früheren Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt – sehr häufig bei Immobilien und Anteilen am Familienunternehmen – ergeben sich auch Probleme mit dem Pflichtteil. Zeichnet sich ab, dass ein Abkömmling enterbt werden soll, müssen neben dem Testament häufig zusätzliche Schritte umgesetzt werden, um die Erben wirksam zu schützen.
Sogar der alte Ehevertrag kann eine große Rolle spielen: Hat ein Unternehmerehepaar in jungen Jahren etwa die Gütertrennung vereinbart, kann es aus steuerlichen Gründen sehr sinnvoll sein, den Vertrag rückwirkend aufzuheben – weil bei der Zugewinngemeinschaft ein unter Umständen millionenschwerer Steuerfreibetrag gehoben werden kann. Außerdem kann der Ehevertrag im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Rechtsprechung inzwischen unwirksam geworden sein – da lohnt sich ohnehin ein Checkup.
Und wenn Gesellschaftsanteile vererbt werden sollen, ist auch die Prüfung der aktuellen Gesellschaftsverträge und letzten Beschlüsse unverzichtbar: Eingeschränkte Vererblichkeit, das Risiko des vollständigen entschädigungslosen Anteilsverlustes im Erbfall, die Zulässigkeit einer gewünschten Testamentsvollstreckung für minderjährige Kinder – all dies hängt von Satzung und Gesellschafterbeschlüssen ab.
Diese und weitere Verflechtungen muss man im Auge haben, wenn es an die Planung des Generationenwechsels geht. RITTERSHAUS hat mit dem Prozess der mediationsanalogen Nachfolgeberatung zudem ein Tool entwickelt, um auch alle relevanten Personen an einen Tisch zu holen und einen optimalen Interessenausgleich herzustellen. Das hat sich bewährt, wie die Rückmeldung der begleiteten Familien zeigt: Denn die obersten Ziele wie die Wahrung des Familienfriedens, die Vermeidung steuerlicher Belastung und die erfolgreiche Fortführung eines Familienunternehmens lassen sich nur gemeinsam nachhaltig umsetzen.
Bei allen Fragen rund um den Generationswechsel steht Ihnen RA Dr. Michael Kühn unter michael.kuehn@rittershaus.net oder 069/274040209 jederzeit zur Verfügung.