„Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der von ihren Arbeitnehmern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzuführen, das Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden umfasst“ (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – Az.: 1 ABR 22/21).
Als das Bundesarbeitsgericht vergangenes Jahr verkündete, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits besteht, ging ein Raunen durch Unternehmen, Personalabteilungen und arbeitsrechtliche Beratungen.
Bahnbrechend oder lästig? Das Ende von Flexibilität und Vertrauensarbeitszeit? Welchen Einfluss hat das auf Vergütungsmodelle? Wie genau und bis wann sind die neuen Vorgaben umzusetzen? Und schließlich: Welche Sanktionen können bei Verstößen drohen?
Weder die Entscheidungsgründe des Bundesarbeitsgerichts noch Entwurfsansätze von Politik und Ministerium beantworten jedoch die für die Praxis wirklich wichtigen Fragen:
- wie die verpflichtende Zeiterfassung – praktisch, technisch, zeitlich – im Detail umgesetzt werden soll,
- was wirklich Arbeitszeit und was Pause ist,
- ob es Arbeitnehmer(-gruppen) gibt, die keine Arbeitszeiten erfassen müssen,
- ob alle Arbeitszeiten, die erfasst wurden, zu vergüten sind,
- wie das mit Vertrauensarbeitszeit zusammenpasst,
- wie die Vorgaben mit flexiblen Arbeitsmodellen in Einklang gebracht werden können.
Klar ist jedoch, dass die Pflicht zur „neuen“ Arbeitszeiterfassung bereits jetzt besteht. Was Arbeitgeber wissen müssen, was zu tun ist und welche Fragen offen bleiben, wollen wir gemeinsam mit Ihnen erörtern.
Unsere Praxisgruppe Arbeitsrecht lädt herzlich ein zu ihrem HR Update am
12. Oktober 2023, um 10:00 Uhr per Video als Webinar mit unserem FRANKFURTER Arbeitsrechtsteam.
ANMELDUNGEN BITTE AN:
Sabine Albrecht
sabine.albrecht@rittershaus.net
T. 49 69 274040-203
17. Oktober 2023, um 11.30 Uhr in den Räumen unseres MANNHEIMER Büros. Zum Lunch haben Sie die Gelegenheit für einen persönlichen Austausch.
ANMELDUNGEN BITTE AN:
Meike Ferrazzo
meike.ferrazzo@rittershaus.net
T. 49 621 4256-211
18. Oktober 2023, um 11.30 Uhr in den Räumen unseres MÜNCHNER Büros. Zum Lunch haben Sie die Gelegenheit für einen persönlichen Austausch.
ANMELDUNGEN BITTE AN:
Renate King
renate.king@rittershaus.net
T. 49 89 121405-203
Inhalte
- Intro
- FAQ zum Arbeitszeitrecht
- Arbeitszeiterfassung
- technisch, zeitlich, praktisch
- Vertrauensarbeitszeit
- Vergütung
- Sanktionen
- Gesetzesentwurf
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
Eine Anmeldefrist ist nicht vorgesehen, Ihre Anmeldung bis zum 4. Oktober 2023 erleichtert uns aber die Planung.
Wir freuen uns auf Sie!