Am 05. Juli 2023 um 12:00 Uhr findet die nächste Veranstaltung unserer Mini-Webinar-Serie „Sustainability & Impact-Lunch“ statt, zu der wir Sie herzlich einladen, teilzunehmen. Wir beschäftigen uns mit den Konsequenzen bei Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und widmen uns insbesondere der Frage: Was tun, wenn das BAFA gegen mein Unternehmen ermittelt oder sogar bereits einen Bußgeldbescheid erlassen hat?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) legt seit dem 1. Januar 2023 vielen Unternehmen umfangreiche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auf. Nachdem das Gesetz nun mehr als ein halbes Jahr in Kraft ist und die allermeisten Unternehmen die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen haben, rückt die behördliche Kontrolle und Durchsetzung in den Fokus. Das BAFA – als für den Vollzug zuständige Behörde – wird in den kommenden Wochen und Monaten prüfen, ob die Unternehmen alle nach dem LkSG erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben. Sollte das BAFA im Rahmen seiner Ermittlungen feststellen, dass ein Unternehmen gegen das LkSG verstoßen hat, kann es ein Bußgeld verhängen. Je nach Gesetzesverstoß drohen können – neben dem Reputationsverlust – Bußgelder in Millionenhöhe.
Es besteht also ausreichend Anlass, sich mit den Folgen von Verstößen gegen das LkSG zu beschäftigen. In unserem Vortrag erläutern wir, was Sie tun müssen, wenn Sie Post vom BAFA erhalten. Wir erörtern nicht nur, was das BAFA darf bzw. nicht darf und welche Pflichten Sie als Unternehmensvertreter gegenüber dem BAFA haben, sondern insbesondere auch, wie Sie sich erfolgreich gegen Bußgeldbescheide verteidigen können.
Im Anschluss an den Vortrag besteht Gelegenheit zur Diskussion und zum Ideenaustausch.
In der Kürze liegt die Würze: Das Ganze soll die Länge einer spontanen Mittagspause nicht überschreiten. 15 Minuten Vorstellung, 15 Minuten Diskussion!
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Dr. Michael Wenzel
Rechtsanwalt
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