Am 07. Juni 2023 um 12:00 Uhr findet die nächste Veranstaltung unserer Mini-Webinar-Serie „Sustainability & Impact-Lunch“ statt, zu der wir Sie herzlich einladen, teilzunehmen. In diesem Webinar möchten wir uns mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dem Entwurf der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDD) beschäftigen und der Frage widmen: Was müssen Unternehmen beachten?
Durch die jüngsten Gesetzesinitiativen auf europäischer Ebene – Taxonomie-Verordnung, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDD) – ist ein Dickicht von Regularien entstanden, das viele Unternehmer und Unternehmen vor Herausforderungen stellt.
Die CSDD ist der jüngste Entwurf aus den Reihen der Sustainability und ESG-Gesetzgebungsinitiativen und schließt an die Lieferketten-„Due Diligence“ an, die in Deutschland, aber auch in anderen Ländern bereits in Gesetze gegossen wurde. Über das in Deutschland bereits verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus hat sich die CSDD allerdings u.a. zum Ziel gesetzt, die Pflichten der Geschäftsleitung um Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte zu erweitern und die Geschäftsleitungsorgane auch (persönlich) haften zu lassen, wenn gegen diese Pflichten verstoßen wird. Eine solche Haftung kennt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bisher nicht.
Die Entwicklungen rund um die CSDD im Blick zu behalten ist für alle Unternehmen wichtig – auch für die, die dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht unmittelbar unterfallen. Zum einen wird die CSDD den Anwendungsbereich der Lieferketten-„Due Diligence“ erweitern und die Arbeitnehmer-Schwellenwerte deutlich herabsetzen; zum anderen zeigen die Erfahrungen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dass viele mittlere und kleinere Unternehmen jedenfalls faktisch betroffen sind – schlicht, weil sie Teil der Lieferkette eines anderen Unternehmens sind. Ein Grundverständnis und eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Regularien ist daher unerlässlich, um die geeigneten Maßnahmen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Governance-Ebene rechtzeitig zu implementieren.
Wir erläutern die Grundzüge und geben Tipps und Hinweise, wie Sie sich dem Thema am besten annähern.
Im Anschluss an den Vortrag besteht Gelegenheit zur Diskussion und zum Ideenaustausch.
In der Kürze liegt die Würze: Das Ganze soll die Länge einer spontanen Mittagspause nicht überschreiten. 15 Minuten Vorstellung, 15 Minuten Diskussion!
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Dr. Milena Charnitzky
Rechtsanwältin
Partnerin
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