Am 24. Mai 2023 um 13:00 Uhr findet das nächste Mini-Webinar der Veranstaltungsreihe „Kaffee und Vergaberecht“ statt. Dieses Mal befassen sich Dr. Christoph Rung und Dr. Michael Wenzel mit Rahmenvereinbarungen.
Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ermöglicht dem Auftraggeber bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen eine flexible Beschaffung. Er erhält eine einseitige Abruf-Option, der Auftragnehmer ist zur Leistung verpflichtet. Zum Schutz der Bieter hat der EuGH kürzlich entschieden, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, anzugeben, welche Menge er maximal abrufen wird (Höchstmenge).
Dr. Christoph Rung und Dr. Michael Wenzel erklären anhand einer aktuellen Gerichtsentscheidung, was Sie bei der Angabe der Höchstmenge beachten müssen.
Nach dem Vortrag besteht für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie gewohnt die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren. Wie immer soll die Veranstaltung die Länge einer guten Kaffeepause nicht überschreiten (10 Minuten Präsentation, 10 Minuten Diskussion).
Für die Veranstaltung können Sie sich hier kostenlos anmelden: