Muss sich der Betriebsrat in Zeiten der Pandemie durch den Arbeitgeber auf eine Betriebsratssitzung in Präsenz verweisen lassen oder darf die Sitzung per Videokonferenz aus dem Homeoffice abgehalten werden?
Das Arbeitsgericht Köln entschied am 24. März 2021 über diese äußerst praxisrelevante Frage und stärkte die Rechte des Betriebsrats indem es dem Betriebsratsvorsitzenden einen weiten Ermessensspielraum zubilligte.
Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Charlotte von Erdmann besprechen diese Entscheidung im aktuellen Heft 40 der Zeitschrift „Der Betrieb“.