Der Deutsche Rugbyverband hat Professor Dr. Ulrich Tödtmann zu seinem Good Governance und Ethik Beauftragten ernannt. Mit seinen 30.000 Mitgliedern und 137 Vereinen hat sich der Verband entschlossen, diese Funktion mit einem unabhängigen und externen Fachmann zu besetzen. Der Good Governance Beauftragte hat dabei die Funktion, Hinweise entgegenzunehmen und unter bestmöglicher Wahrung der Vertraulichkeit zu prüfen, ob ein rechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt. Prof. Dr. Ulrich Tödtmann ist Rechtsanwalt und Partner bei Rittershaus Rechtsanwälte in Mannheim. Vergleichbare Funktionen hat er bereits für den Deutschen Ruderverband, für verschiedene öffentliche Körperschaften und bei einigen Unternehmen übernommen. Er ist ausgewiesener Spezialist für Compliance Fragen, zu denen er nicht nur seine Mandanten berät sondern auch laufend Schulungen durchführt und zahlreiche Veröffentlichungen verfasst hat. Durch die Beauftragung eines unabhängigen und externen Rechtsanwalts wird sichergestellt, dass die Interessen der Hinweisgeber durch die berufsrechtlichen Verpflichtungen in besonderer Weise gewahrt werden. Ab Januar 2023 wird Professor Tödtmann in dieser Funktion im Zusammenwirken mit einem vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ernannten unabhängigen Ombudsmann den Mitgliedern der Deutschen Rugby Vereine als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Bis dahin ist auch eine direkte Kontaktaufnahme mit ihm möglich.
Einzelheiten zum neuen Good Governance Beauftragten für Rugby Deutschland finden sich hier: