Die sogenannte „Gig Economy“ ist auf dem Vormarsch. Onlinebasierte Auftragsarbeiten sind gefragter denn je. Die neue Plattformökonomie fördert in Zeiten der „Sharing Economy“ und der Digitalisierung nicht nur innovative Unternehmensmodelle, sondern ermöglicht auch flexible Formen des (Neben-)Erwerbs. Dabei hebt die rasante Entwicklung der onlinegesteuerten Dienstleistungen die Regeln des Arbeitsrechts aus den Angeln. Die Kernfrage lautet: Wann sind die Heerscharen digital vernetzter und beauftragter Arbeitskräfte klassische Angestellte? Wann genießen sie den Schutz tradierter Arbeitnehmerrechte? Ausgerechnet aus dem Land des Manchester-Kapitalismus kommt nun ein Urteil, das eindeutig Partei für die Beschäftigten ergreift: Für den Taxivermittler Uber tätige Fahrer, urteilte der UK Supreme Court, sind abhängig beschäftigt. Ihnen stehen also sämtliche Privilegien eines Angestellten zu, von Urlaub und Überstundenvergütung bis hin zur Sozialversicherung. …
Der Gastbeitrag von Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Charlotte von Erdmann wurde am 08.03.2021 im Handelsblatt Rechtsboard veröffentlicht: https://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2021/03/08/sind-uber-fahrer-und-crowdworker-arbeitnehmer-gig-economy-wirft-arbeitsrechtliche-prinzipien-ueber-den-haufen/ Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag.