Zwischen Ehegatten kommt es regelmäßig zu Vermögensverschiebungen, die für das Finanzamt durchaus vom Interesse sein können. Erwerben beispielsweise Ehegatten gemeinsam eine Ferienimmobilie und werden folglich beide im Grundbuch eingetragen, obwohl der Kaufpreis nur von einem Ehegatten bezahlt wurde, dann liegt eine schenkungsteuerbare Zuwendung vor. Gleiches kann bei Einzahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinschaftliches Oder-Konto, Übernahme von Versicherungsbeiträgen oder Einkommensteuerzahlung eines
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