Am 14. Januar 2019 ist das neue Markenrecht in Deutschland in Kraft getreten. Neben zahlreichen Klarstellungen finden sich im Gesetz Neuerungen, die zur Angleichung an die europäischen Regelungen beitragen und die Digitalisierung der Marke vorantreiben. 1. Eine der wesentlichen Änderungen im Rahmen des Anmeldeverfahrens einer Marke ist der Verzicht auf deren grafische Darstellbarkeit. Im Gesetz heißt es nun nur noch,
