Mit Gesetz vom 11. Dezember 2016 führte Italien ein Sondersteuerregime für hochvermögende Privatpersonen ein, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen. Dies kann für viele Mandanten eine interessante Gestaltungsmöglichkeit darstellen, wenn einige „Spielregeln“ beachtet werden. Voraussetzung für das Sondersteuerregime ist, dass eine natürliche Person ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt. Dies ist dann der Fall, wenn diese Person (i) im