In seiner Sitzung am 17. Juli 2019 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Novelle der Landesbauordnung beschlossen. In Kürze werden die geänderten Vorschriften in Kraft treten. Hierduch sollen wichtige Anreize gesetzt werden, den Wohnungsbau im Land Baden-Württemberg weiter nachhaltig anzukurbeln. Ziel der Landesregierung ist es, sicherzustellen, dass der Wohnungsbau nicht durch umständliche und zeitaufwändige Verfahren sowie durch unnötige bauliche Standards verzögert wird.
Wie das Genehmigungsverfahren beschleunigt wird und welche materiellen Anforderungen künftig beachtet werden müssen, werden wir anhand der neuen Regelungen aufzeigen. Insbesondere die folgenden für die Praxis relevanten Gesichtspunkte wollen wir dabei miteinbeziehen:
- Welche Anforderungen müssen Bauanträge künftig erfüllen?
- Worauf müssen sich Baurechtsbehörden einstellen?
- Wie können Konflikte vermieden werden?
Bei den Mannheimer Baurechtlichen Gesprächen wollen wir mit Ihnen als Praktiker auf dem Gebiet des Öffentlichen Baurechts ins Gespräch kommen und uns zu aktuellen Themen der baurechtlichen Praxis austauschen. Hierzu werden die RITTERSHAUS Rechtsanwälte Dr. Manfred Stopfkuchen-Menzel, Dr. Hartmut Fischer und Dr. Valentin Roden die Themenfelder durch Kurzvorträge einleiten und Auswirkungen für die Praxis in der gemeinsamen Diskussion mit Ihnen vertiefen.