Unser Partner Prof. Dr. Ulrich Tödtmann hat den Auftrag des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG im Zusammenhang mit Beraterverträgen zu beraten. Die Pressemitteilung der Deutsche Bahn AG im Wortlaut:
Pressemitteilung der Deutsche Bahn AG vom 18. September 2019:
18.09.19 18:00 Uhr Berlin
Aufsichtsrat der Deutschen Bahn zieht Konsequenzen: Keine Beraterverträge mehr mit Ex-Managern
Umfangreiche Untersuchung externer Ermittler klärt Vorgänge im Zeitraum von 2010 bis 2018 auf
Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG zieht erste Konsequenzen aus einer detaillierten Untersuchung von Beraterverträgen, die ehemalige Topmanager des Konzerns in den Jahren von 2010 bis 2018 ohne Beteiligung des Aufsichtsrates erhalten hatten. Wie das Kontrollgremium am Mittwoch in Berlin mitteilte, sollen ab sofort Beraterverträge für frühere DB-Manager grundsätzlich untersagt sein, ebenso entsprechende Verträge mit „Personen mit politisch exponierter Stellung“. Aufsichtsratsvorsitzender Michael Odenwald erklärte nach einer regulären Sitzung des Gremiums: „Die vom Aufsichtsrat veranlasste Sonderuntersuchung hat das Thema Beraterverträge umfassend aufgeklärt. Für uns steht fest: Die Praxis der Vergangenheit wird abgestellt.“
Anfang Juni hatte die Deutsche Bahn AG mitgeteilt, dass sie schonungslos und ohne Ansehen der Personen auffällige Beraterverträge im Unternehmen untersuchen werde. Die Compliance-Spezialisten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young wurden entsprechend beauftragt und legten einen umfangreichen Bericht vor. Dieser wurde in einem zusätzlichen Gutachten durch Prof. Ulrich Tödtmann (Kanzlei Rittershaus) rechtlich bewertet. Das Ergebnis: Der Konzern-Aufsichtsrat wird keinen der in seiner Zuständigkeit liegenden Verträge nachträglich genehmigen. Für Fälle, bei denen DB-Tochtergesellschaften betroffen sind, soll ebenso verfahren werden.
In einem Fall hat der Aufsichtsrat festgestellt: „Da im Ergebnis der sachlichen und rechtlichen Prüfung bereicherungsrechtliche Rückforderungen geboten sind, wird der Aufsichtsrat rechtliche Schritte zu deren Realisierung einleiten.“
Prof. Dr. Ulrich Tödtmann ist seit vielen Jahren umfassend für den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG tätig und berät insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen, aktienrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Dies umfasst etwa die Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen, Rechtsfragen zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung, Corporate Governance, haftungsrechtliche Fragestellungen und die Abgrenzung der Organzuständigkeiten.