In der Ausgabe des econo 3/2019 hat RITTERSHAUS Rechtsanwältin Verena Einsenlohr in dem Artikel „Ein Weckruf an alle Geschäftsführer“ zu einem wichtigen Urteil des BGH über die Haftung der GmbH-Geschäftsführer und die sich daraus ableitenden Praxisfolgen Stellung genommen.
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Interview Econo Rhein-Neckar 3-19
Quelle: „Econo Rhein-Neckar, Ausgabe 3/2019“