Aufgrund der rechtlichen Ungewissheit des „Brexits“ hat der deutsche Gesetzgeber mit einer Novelle des Umwandlungsgesetzes reagiert: Eine grenzüberschreitende Verschmelzung nach Deutschland ist nach der Neuregelung auch nach Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bzw. nach Ablauf eines – noch ungewissen – Übergangszeitraums möglich. Mit Einführung des § 122 m UmwG wird der ungewisse Ausgang des anstehenden Austritts des Vereinigten
