Im Rahmen eines Praxistages in Baden-Baden referiert unser Kollege Prof. Dr. Ulrich Tödtmann vor 25 Ärzten, Zahnärzten und MVZ Direktoren zum Thema „Den Kopf in der Schlinge – kennen Sie Ihre Compliance-Pflichten als Arbeitgeber?“.
Dabei wird die Frage behandelt, warum auch für Ärzte, Zahnärzte, Kliniken und medizinische Versorgungszentren inzwischen die Einführung eines Compliance Management Systems unverzichtbar ist. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der neueren BGH-Rechtsprechung, die erhebliche Strafmilderungen vorsieht, wenn ein Unternehmer nachweisen kann, dass er durch ein effizientes Compliance Management System das ihm Mögliche getan hat, auch für kleinere Unternehmen und Praxen sinnvoll geworden. Anhand einiger Praxisbeispiele werden die wichtigsten arbeitsrechtlichen Compliance Pflichten aus Arbeitgebersicht gerade für den Gesundheitsbereich aufgezeigt. Diese reichen aus Arbeitgebersicht vom Persönlichkeits- und Diskriminierungsschutz nach AGG über die Korruptionsdelikte – die speziell durch die Neuregelungen zur Bestechung im Gesundheitswesen unlängst verschärft wurden – über die Problembereiche Arbeitszeit und digitaler Arbeitswelt, den Beschäftigtendatenschutz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bis hin zu den Bereichen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Abschließend wird aufgezeigt, wie man in vier einfachen Stufen zu einem effizienten Compliance System kommen kann auch und gerade bei kleinerer Unternehmensgröße mit überschaubarem Aufwand.