Es weht der „wind of change“ durch das altehrwürdige Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Was weit über 100 Jahre ausgeschlossen war, wird nun Wirklichkeit: Der Schadensersatzanspruch des Verbrauchers bei unlauterer Werbung, die nur auf fahrlässigem Handeln des werbenden Unternehmens beruht. Bislang konnten Unternehmen wegen unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber dem Verbraucher nur dann in Haftung genommen werden, wenn nicht ausnahmsweise ein
