Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 5. März 2024 in dem Verfahren Malamud (C-588/21 P) festgestellt, dass europäische harmonisierte technische Normen kostenfrei zugänglich sein müssten. Das (ohnehin frei zugängliche) EU-Recht enthält häufig nur allgemeine Grundvoraussetzungen für Sicherheitsanforderungen und wird dann durch derartige Normen spezifiziert. Entwickelt werden diese Normen durch privatrechtlich organisierte, nationale Normungsorganisationen, zu denen auch das

























