Bereits am 01.03.2023 fiel der Startschuss für das überarbeitete KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Gefördert wird seitdem nur noch mittels zinsverbilligter Kredite, nicht mehr durch Tilgungszuschüsse. Ergänzt wird dies nun durch das neue Programm „Wohneigentum für Familien“, das ab dem 01.06.2023 Familien mit mittleren Einkommen die Finanzierung eines neu gebauten, klimafreundlichen Eigenheims erleichtern soll. Die Anforderungen an die Energiestandards sind in beiden Programmen hoch und ermöglichen unterschiedliche Kredithöhen.
Zum Hintergrund:
Die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ ist die letzte Stufe eines dreistufigen neuen Förderprogramms der KfW, das einen finanziellen Anreiz für klimafreundliches Bauen schaffen soll. Sie ist mit einem Jahresbudget von 750 Millionen Euro (Aufstockung bereits zugesagt) aufgesetzt und wird nun vom Bundesbauministerium verantwortet. Die beiden ersten Stufen („EH 40“ und „EH40 – Nachhaltigkeit“) sind bereits wieder beendet.
Mit dem neuen Programm „Wohneigentum für Familien“ sollen nun ab dem 01.06.2023 auch Familien mit mittlerem Einkommen beim Erwerb eines klimafreundlichen Eigenheims unterstützt werden.
Zu den Anforderungen:
Beide Förderprogramme gelten nur für besonders klimafreundliche Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude), die mindestens dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) entsprechen. Zur Wärmeerzeugung dürfen im Rahmen beider Programme weder fossile Energieträger noch Holz eingesetzt werden – auch Biomasseanlagen wie Pellet-Heizungen sind daher ausgeschlossen. Gefördert wird jeweils der Bau wie auch der „Erstkauf“ (Kauf bis ein Jahr nach Fertigstellung).
Das Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ unterscheidet zwei Fördervarianten mit unterschiedlicher Kredithöhe: Für klimafreundliche Neubauten ohne Zertifizierung (KFWG) beträgt die maximale Kreditsumme 100.000 Euro, für besonders nachhaltige Wohngebäude mit Nachhaltigkeitszertifizierung (KFWG-Q) maximal 150.000 Euro – jeweils pro Wohneinheit.
Das Programm „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ bietet Kreditmittel bis 15 Mio. Euro.
Als Nachhaltigkeitszertifikat kommt das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-Plus) oder das „Qualitätssigel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) in Betracht. Verpflichtend ist jeweils die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten für die Beantragung und Begleitung des Vorhabens, bei KFWG-Q ist zusätzlich noch eine QNE-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einzubeziehen.
Förderberechtigt sind alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren, also insbesondere auch Unternehmen, Investoren, Genossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften sowie private Bauherren und Käufer.
Das Programm „Wohneigentum für Familien“ unterscheidet sich hiervon lediglich durch die Förderberechtigten. Gefördert werden nämlich nur Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die die geförderte Immobilie als Eigentümer (Miteigentumsquote von mindestens 50%) selbst bewohnen, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt, deren neues Haus oder Eigentumswohnung ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist und deren Haushaltseinkommen maximal 60.000 Euro pro Jahr und einem Kind beträgt, für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensobergrenze um jeweils 10.000 Euro. Die Höhe des möglichen Kreditbetrags ist sodann abhängig von der Förderstufe der Immobilie (mit oder ohne Qualitätssiegel), der Anzahl der im Haushalt lebenden und unter 18 Jahre alten Kindern und der Höhe des Haushaltseinkommens. Der maximale Kreditbetrag liegt entsprechend zwischen 140.000 Euro und 240.000 Euro.
Für beide Programme gilt:
Gefördert wird der Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten sowie Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienzexperten und die Nachhaltigkeitszertifizierung. Gewählt werden kann zwischen zwei Formen der Finanzierung: Dem Annuitätendarlehen und dem endfälligen Darlehen, jeweils mit tagesaktuellen Zinskonditionen, wobei die Festlegung des Zinssatzes erst bei Zusage durch die KfW erfolgt. Der Kredit muss innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage abgerufen werden, eine Verlängerung ist um maximal 24 Monate möglich. Wie gehabt dürften Liefer- und Leistungsverträge oder ein Kaufvertrag vor Antragsstellung nur unter der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung einer Förderung durch die KfW geschlossen werden.
Auswirkungen auf die Praxis:
Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ ist aufgrund der Förderung pro Wohneinheit insbesondere für größere Bauvorhaben mit mehreren Wohneinheiten interessant, welche die geforderten Standards einhalten. Aufgrund der attraktiven Zinsen (bspw. 1,44 % p.a. bei 10-jähriger Zinsbindung) kann es auch für die Bauwirtschaft die Finanzierbarkeit von Projekten erleichtern. Da alle Förderungen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmittel stehen, ist eine zeitnahe Antragstellung zu empfehlen, bevor das gewählte Programm – wie seine Vorgänger – erneut vorläufig beendet wird. Inwieweit das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ Entlastung bringt, bleibt aufgrund der stark eingeschränkten Antragsberechtigung fraglich.
Für alle Fragen rund um das Thema KfW-Förderung stehen Ihnen unsere Rechtsanwältinnen Julia Reumann und Stefanie Kögl gerne zur Verfügung.
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