Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Hinsichtlich der Förderung in der Effizienzhausstufe 55 führt dies dazu, dass das zum 31. Januar 2022 vorgesehene Auslaufen auf den 24. Januar 2022 vorgezogen wird. Es werden nach Aussage der KfW keine neuen Anträge mehr angenommen, auch für bereits eingegangene, aber noch nicht beschiedene Anträge reiche das Geld jedenfalls derzeit nicht aus.
Zum Hintergrund
Wie bereits mit Blog-Beitrag vom 21. Dezember 2021 berichtet, gab die KfW überraschend Anfang November 2021 bekannt, ihre Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der Effizienzhausstufe 55 zum 1. Februar 2022 zu beenden. Anträge sollten jedoch noch bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden können. Maßgeblich für die Erlangung der Förderung sollte die Antragstellung sein. Mit der Förderung für die Effizienzhausstufe 55 im Neubau ist aber nun bereits ab heute endgültig Schluss.
Der nahende Förderstopp des vermutlich meistgebauten Gebäudestandards im Neubausegment in Deutschland führte in den letzten Wochen zu einem regelrechten Run auf die Förderung und einem massiven aber auch erwartbaren Anstieg der Förderanträge. Die Antragsflut veranlasste die KfW nach eigenen Angaben nun dazu, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Wirkung zum 24. Januar 2022 mit einem vorläufigen Programmstopp zu belegen.
Die Vielzahl der Förderanträge habe zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von EUR 5 Mrd. geführt; das Programm habe daher gestoppt werden müssen.
Vom Förderstopp betroffen ist aufgrund des Haushaltsvorbehalts, unter dem alle Zuschussförderprogramme stehen, auch das Effizienzhaus 40 im Neubau und in der Energetischen Sanierung. Über die Behandlung bereits eingereichter, aber noch nicht zugesagten Anträge sowie über mögliche alternative Förderangebote und die Wiederaufnahme der Neubauförderung für EH40-Neubauten wolle das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zusammen mit der KfW zügig entscheiden.
Auswirkungen auf die Praxis
Sind Förderanträge noch nicht bestätigt, können Beteiligte nun nicht mehr auf den Erhalt der Fördermittel vertrauen und tun daher gut daran, die Fördermittel in Ihren Finanzierungsplanungen nicht mehr zu berücksichtigen. In Kauf-, Bauträger – und Bauverträgen sollten entsprechende (Rück-) Abwicklungsfragen geklärt, bereits geschlossene Verträge sollten diesbezüglich überprüft werden.
Die federführenden Ministerien deuten an, dass für eingegangene, aber noch nicht beschiedene Anträge zinsverbilligte Kredite angeboten werden können. Wo die Finanzierungsstruktur dies zulässt, können Verträge angepasst werden.
Für alle Fragen hierzu stehen Ihnen Julia Reumann (julia.reumann@rittershaus.net) und Christoph Rung (christoph.rung@rittershaus.net) gerne zur Verfügung.