Legal Insights zur Sanierung von Unternehmen
Auch bei einem vorläufigen Verfahren sitzt das Finanzamt immer mit am Tisch. Ein Insolvenzantrag stellt zwar eine zeitliche Zäsur dar und trennt Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten, die Steuerpflicht bleibt aber auch im vorläufigen Insolvenzverfahren erhalten. Wie sich das in der Praxis für die Geschäftsführung und den Insolvenzverwalter auswirkt, erörtern wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.
REstart.057 – Legal Insights zur Sanierung von Unternehmen – Dr. Martin Bürmann und Gerhard Müller von Falk heißen Sie herzlich willkommen!
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