Am 23. März 2020 wurde vom Bundeskabinett eine „Formulierungshilfe“ für ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie verabschiedet, die auch Teilbereiche des Mietrechts vorübergehend neu regelt. Die Änderungen sollen am 1. April 2020 in Kraft treten. Nach aktueller Entwurfsfassung ist mit folgenden Auswirkungen zu rechnen: 1. „Kündigungsschutz“ bei pandemiebedingter Nichtzahlung der Miete Wohnraum- und Gewerbemieter wie auch Pächter (letztere insbesondere im
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