Koppelungsklauseln, die Anstellungsverträge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern mit ihrer Abberufung beenden sollen, sind weit verbreitete Praxis. In seiner älteren Rechtsprechung hat der BGH diese zwar stets (zum Teil mit Einschränkungen) akzeptiert. Vor dem Hintergrund der neueren Rechtsentwicklung, die auch eine AGB-rechtliche Prüfung erforderlich macht, stehen diese Klauseln jedoch erneut auf dem Prüfstand. Insbesondere Klauseln in Vorstandsverträgen sind im Lichte des
