Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern
Gesellschafterdarlehen zählen zum Privatvermögen und sind damit nicht steuerbegünstigt. Kommt eine Kapitalerhöhung für die anderen Gesellschafter nicht in Frage, bleibt nur noch eine gesellschafterbezogene Rücklage mit Vorzugsrechten. Wie man diese Vorzugsrücklage vertraglich am besten ausgestaltet, damit sie steuerlich anerkannt wird, erörtern wir in unserer neuen Podcastfolge von „ThinkTax – Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern“.
ThinkTax.044 – Dr. Marc Hauser und Hendrik Grosse heißen Sie zum neuen Podcast herzlich willkommen!
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