Wollen sich Gesellschafter:innen von ihren Anteilen trennen, sollte das immer mit den Verbleibenden abgestimmt werden müssen. Wie man das bereits im Gesellschaftsvertrag über eine sogenannte Vinkulierungsklausel erreicht, wissen Lisa Zeman und Markus Spitz von der Kanzlei RITTERSHAUS.
LegalSnap.011: Lisa Zeman und Markus Spitz heißen Sie herzlich willkommen.