Endlich hat man Investoren für das eigene Start-up-Unternehmen. Die wollen Gesellschafter werden und bestehen aber darauf, dass die bisherige Geschäftsführung weiterhin dabeibleibt. Über Vestingklauseln in der Satzung kann man das elegant regeln. Wie genau, das wissen Lisa Zeman und Dr. Markus Spitz von RITTERSHAUS.
LegalSnap.017: Lisa Zeman und Markus Spitz heißen Sie herzlich willkommen.