Am 20. Januar 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) veröffentlicht. Der Entwurf knüpft im Wesentlichen an den bereits im Frühjahr 2020 erschienenen sog. Mauracher Entwurf, und den im Anschluss veröffentlichten Referentenentwurf vom 19. November 2020 an. Dieser Beitrag beleuchtet nach einer kurzen Darstellung der (1.) Hintergründe der Gesetzesreform die (2.) signifikanten Neuregelungen und
