Das Magazin Wirtschaftswoche hat in seiner Ausgabe 23/2019 die Anwalts-Liste „Die besten Gesellschaftsrechtler“ veröffentlicht. Grundlage für diese Liste ist eine von dem Handelsblatt Research Institute unter Kanzleien durchgeführte Umfrage. Eine Expertenjury zeichnete auf Basis dieser deutschlandweiten Umfrage 54 Kanzleien mit 86 besonders empfohlenen Anwälten aus.
In dieser von der Expertenjury aufgestellten Liste der besten Gesellschaftsrechtler wurde Prof. Dr. Christof Hettich, Managing-Partner bei RITTERSHAUS, aufgenommen und die gesamte Sozietät zur TOP Kanzlei im Gesellschaftsrecht ausgezeichnet.
Seit ihrer Gründung hat die Sozietät den Schwerpunkt ihrer Beratung in den Bereich Gesellschaftsrecht gesetzt und inzwischen ihre Corporate/M&A Praxis auf 25 Anwälte ausgebaut. RITTERSHAUS berät seine Mandanten in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts mit besonderer Ausrichtung auf Unternehmensstrukturierung, M&A, Private Equity- und Venture-Capital-Transaktionen sowie Unternehmensnachfolge.
Prof. Dr. Christof Hettich ist schwerpunktmäßig in den Bereichen M&A und der Unternehmensstrukturierung und –restrukturierung des Beteiligungsgeschäftes (Private Equity, Übernahmen, Venture Capital) tätig. Er ist seit vielen Jahren Vorsitzender bzw. Mitglied in verschiedensten Aufsichtsräten auch börsennotierter Unternehmen unterschiedlicher Branchen. „Die Aufnahme in die Liste der besten Gesellschaftsrechtler und die Auszeichnung von RITTERSHAUS zur TOP Kanzlei im Gesellschaftsrecht sind das hervorragende Ergebnis eines sehr guten Teams“, so Christof Hettich, „Dieses Ergebnis der Umfrage der Wirtschaftswoche spiegelt die langjährige Kernkompetenz unserer Sozietät wider.“
Über RITTERSHAUS:
Mit über 60 Rechtsanwälten an den Standorten Frankfurt/Main, Mannheim und München hat sich RITTERSHAUS Rechtsanwälte auf die Beratung von weltweit agierenden mittelständischen Unternehmen spezialisiert. Der Schwerpunkt der 1969 gegründeten Wirtschaftskanzlei liegt im Gesellschaftsrecht mit besonderer Ausrichtung auf Umstrukturierungen, M&A-, Private Equity- und Venture-Capital-Transaktionen, ferner auf Unternehmensfinanzierungen sowie Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Öffentliches Recht und IT-Recht.