Arbeiten ohne Smartphone, Internet, E-Mail – was vor ca. 25 Jahren noch Arbeitsalltag war, ist heute vollkommen unvorstellbar. Arbeitnehmer kommunizieren, wo, wann und mit wem sie wollen? Nicht erst vor oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran, dass Sie sämtliche beruflichen Kontakte des Arbeitnehmers kennen und auf diese zugreifen können. Haben Sie hierfür vertraglich vorgesorgt? Insbesondere wenn Arbeitnehmer beruflich über soziale Netzwerke kommunizieren, stellt sich die Frage, ob Ihnen der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Kontakte zur Verfügung stellen muss. Unter anderem zu dieser zentralen Frage referiert unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann bei einer Vortragsveranstaltung der IHK Rhein-Neckar in Mannheim im Rahmen des IHK Netzwerks Unternehmensjuristen am 28. Februar 2019 von 17 bis 19 Uhr.
Daneben wird er die grundsätzlichen Themen der E-Mail- und Internet Nutzung, Fragen von Bring Your Own Device etc. unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten beleuchten und mit den Zuhörern diskutieren. Denn nicht nur die Technik entwickelt sich ständig weiter, auch der immer stärker durch diese geprägte moderne Arbeitsalltag. Genau damit muss die rechtliche Entwicklung, insbesondere die von Ihnen verwendeten Verträge und Richtlinien, Schritt halten. Anmelden können Sie sich zu der Veranstaltung über folgenden Link: https://www.rhein-neckar.ihk24.de/serviceport/event/registration/3218404/518372/datainput/init