Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern
Die Begünstigten intransparenter Trusts unterliegen grundsätzlich der Zurechnungsbesteuerung, wenn sie in Deutschland steuerlich ansässig sind. Im Rahmen der Zurechnungsbesteuerung werden den Begünstigten Einkünfte des Trusts zugerechnet und besteuert, ohne dass diese Einkünfte des Trusts tatsächlich an die Begünstigten ausgeschüttet werden. Neben den daraus entstehenden Liquiditätsschwierigkeiten bestehen ferner erweiterte Mitwirkungspflichten der Trustbegünstigten gegenüber dem Finanzamt. Auch das Nichtwissen um die Begünstigung schützt nicht. Eine Orientierung im Labyrinth der Zurechnungsbesteuerung für Trustbegünstigte bietet unsere neue Podcastfolge von „ThinkTax – Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern“.
ThinkTax.057 – Trust Talk 04: Hendrik Grosse und Dr. Benjamin Rothmund heißen Sie herzlich willkommen.
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