Am 20.5.2019 wird unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann in München bei der ifb Fachtagung „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat“ den Eröffnungsvortrag zu diesem Thema halten. Worum geht es dabei?
Die Anforderungen auch an Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind durch Verschärfungen sowohl der Gesetzeslage wie auch der Rechtsprechung in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Dazu haben nicht nur die Diskussion über eine Verbesserung der Corporate Governance beigetragen sondern ganz entscheidend auch die laufend wachsenden Anforderungen an die Compliance der Unternehmen und die zunehmende Tendenz, die Verantwortung für dieses Thema nicht nur beim Vorstand sondern zunehmend auch beim Aufsichtsrat zu sehen.
Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Aufsichtsratsmitglied? Welche persönlichen Anforderungen stellen Aktiengesetz und Corporate Governance Kodex an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern? Welche zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken bestehen für Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite? Wie lassen sich Haftungsrisiken aktiv vermeiden?
Auf diese und weitere aktuellen Fragen wird Herr Professor Tödtmann den 80 Teilnehmern Antworten geben. Weitere Einzelheiten zur Veranstaltung finden Sie hier: https://www.ifb.de/aufsichtsrat2019