Druckfrisch ist soeben Band 8 des Berliner Kommentars zum Energierecht in der 5. Auflage erschienen. Unsere Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Patzelt, Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Ulrich Loetz und Dr. Sebastian Stepan haben als Mitautoren an diesem Band mitgeschrieben. Der inzwischen in acht Bänden erscheinende Berliner Kommentar zum Energierecht ist „der“ Standardkommentar und deckt die gesamte Breite des Energierechts einschließlich aller Nebengesetze und Verordnungen ab. Dr. Wolfgang Patzelt und Ulrich Loetz kommentieren die Verordnung zu den Innovationsausschreibungen. Durch die Innovationsausschreibungen sollen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten erprobt werden. Die Erkenntnisse bei diesen Ausschreibungen fließen bei der Weiterentwicklung der Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ein. Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Dr. Sebastian Stepan kommentieren die Erneuerbare-Energien-Verordnung. Diese Verordnung regelt die Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen, für den die Erzeuger eine feste Einspeisevergütung erhalten, durch den Übertragungsnetzbetreiber. Darüber hinaus regelt die Verordnung die Ermittlung der EEG-Umlage und entsprechende Veröffentlichungspflichten sowie die Anschlussförderung von Güllekleinanlagen und die Förderung Grünen Wasserstoffs.
Die Mitautoren sind seit Jahren im Energierecht tätig. Die Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Patzelt und Ulrich Loetz beraten schwerpunktmäßig Unternehmen und Kommunen zu allen Fragen der Projektentwicklung von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie zum Energiewirtschaftsrecht. Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann hat bereits bei Vorauflagen des Kommentars zum Energiewirtschaftsgesetz mitgearbeitet. Er und Rechtsanwalt Dr. Sebastian Stepan vertreten Unternehmen, Kommunen und Energieversorger bei Vertragsverhandlungen, Unternehmenskäufen und energierechtlichen Streitfragen aller Art.