Rittershaus Blog
  • Startseite
  • WEBSEITE
  • Pressemeldungen
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Archiv

Neuste Beiträge

  • 27. Januar 2021: Arbeitgeber müssen jetzt Home-Office anbieten – Home-Office Pflicht und weitere Arbeitsschutzregeln durch die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung – Blogbeitrag von Dr. Andreas Notz und Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

    27. Januar 2021: Arbeitgeber müssen jetzt Home-Office anbieten – Home-Office Pflicht und weitere Arbeitsschutzregeln durch die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung – Blogbeitrag von Dr. Andreas Notz und Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

    1 Tag her
  • 27. Januar 2021: RITPod – Fit for Sale (2) – Betriebsaufspaltung

    27. Januar 2021: RITPod – Fit for Sale (2) – Betriebsaufspaltung

    1 Tag her
  • 21. Januar 2021: Aktuelles zum geplanten Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland – Blogbeitrag von Dr. Milena Charnitzky

    21. Januar 2021: Aktuelles zum geplanten Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland – Blogbeitrag von Dr. Milena Charnitzky

    1 Woche her
  • 21. Januar 2021: Vorsicht vor schenkungsteuerpflichtigen Zuwendungen zwischen Ehegatten – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Benjamin Rothmund

    21. Januar 2021: Vorsicht vor schenkungsteuerpflichtigen Zuwendungen zwischen Ehegatten – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Benjamin Rothmund

    1 Woche her
  • Januar 2020: Update: Amendments to the ICC Arbitration Rules effective from 01 January 2021 / 更新:自2021年1月1日起生效的国际商会(ICC) 最新仲裁规则

    Januar 2020: Update: Amendments to the ICC Arbitration Rules effective from 01 January 2021 / 更新:自2021年1月1日起生效的国际商会(ICC) 最新仲裁规则

    1 Woche her

Blog Archiv

  • Januar 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Juni 2020
  • Mai 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • August 2019
  • Juli 2019
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • April 2019
  • März 2019
  • Februar 2019
  • Januar 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Januar 2018
  • Dezember 2017
  • November 2017
  • September 2017
  • Juni 2017
  • Januar 2017
  • Dezember 2016
  • November 2016
  • August 2016
  • Juli 2016
  • Juni 2016
  • April 2016
  • Februar 2016
  • Januar 2016
  • November 2015
  • September 2015
  • Juli 2015
  • April 2015
  • März 2015
  • Februar 2015
  • August 2014
  • Juli 2014
  • Oktober 2012
  • September 2012
  • August 2012
  • Juli 2012
  • Dezember 2011
Rittershaus Blog
  • Startseite
  • WEBSEITE
  • Pressemeldungen
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Archiv

Neueste Beiträge

  • 27. Januar 2021: Arbeitgeber müssen jetzt Home-Office anbieten – Home-Office Pflicht und weitere Arbeitsschutzregeln durch die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung – Blogbeitrag von Dr. Andreas Notz und Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

    27. Januar 2021: Arbeitgeber müssen jetzt Home-Office anbieten – Home-Office Pflicht und weitere Arbeitsschutzregeln durch die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung – Blogbeitrag von Dr. Andreas Notz und Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

    1 Tag her
  • 27. Januar 2021: RITPod – Fit for Sale (2) – Betriebsaufspaltung

    27. Januar 2021: RITPod – Fit for Sale (2) – Betriebsaufspaltung

    1 Tag her
  • 21. Januar 2021: Aktuelles zum geplanten Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland – Blogbeitrag von Dr. Milena Charnitzky

    21. Januar 2021: Aktuelles zum geplanten Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland – Blogbeitrag von Dr. Milena Charnitzky

    1 Woche her

Blog Archiv

Schlagwörter

alternative Konfliktlösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsrecht Auszeichnungen Außenwirtschaftsgesetz Bauordnungsrecht Bauplanungsrecht Baurecht Bernhard Naujack LL.M. Born & Hauser Charlotte von Erdmann China Desk Compliance CORINNA STIEHL Corona-Task-Force Corporate Corporate Law Covid-19 CureVac Datenschutz DR. ADRIAN BUGGER DR. ANDREAS NOTZ DR. ANDREAS TORKA DR. ANNETTE SÄTTELE DR. ANNO HABERER Dr. Benjamin Rothmund DR. CHRISTINA ESCHENFELDER DR. CHRISTOPH RUNG DR. CLAUDIA PLEßKE DR. DANIEL F. BERG DR. DANIEL WEISERT Dr. Eva Schwittek DR. FELIX KLEMT DR. HARTMUT FISCHER Dr. Kirsten Girnth Dr. Ling Tong DR. MANFRED STOPFKUCHEN-MENZEL DR. MARC HAUSER DR. MARCO WICKLEIN DR. MARKUS BAUER DR. MARTIN BÜRMANN DR. MARTIN SCHMIDHUBER DR. MATTHIAS KEILBACH DR. MATTHIAS UHL DR. MICHAEL KÜHN DR. MILENA CHARNITZKY DR. MORITZ WEBER DR. PATRICK CERTA Dr. Patrick Treitz Dr. Valentin Roden Dr. Werner H. Born DR. WOLF-HENRIK FRIEDRICH ELER von BOCKELMANN Employment Law Energierecht Erbrecht Erbschaftsteuerreform Evelina Levenson Familiencharta Familienstiftungen Familienunternehmen Geheimnisschutz Geistiges Eigentum Generationswechsel Gesellschaftsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Handelsrecht Henrik Steffen Becker HR Lunch Immobilienrecht Insolvenz Insolvenzrecht Intellectual Property IP-Recht IT-Recht Italian Desk JENS MAGERS Julia Reinhardt JÖRG DÖHRER Kartellrecht Kennzeichenrecht Krisenmanagement Kristina Lindenfeld KRISTINA R. LINDENFELD KUNST ZU GAST BEI RITTERSHAUS LARS SCHMIDT Legalink Legal Insights Life Sciences & Pharmarecht Lisa Zeman M&A M&A Transaktionen Mannheimer Reden Markenrecht MARK OLIVER KÜHN LL.M. Mediation mediationsanaloge (Nachfolge-)Beratung Medizinprodukte myjobfair Award 2018 Nachfolge Nachfolge in Familienunternehmen Nadja Hartmann Notification Obligations Organhaftung Patrick Schultes Pawel Blusz LL.B. LL.M. PMN PMN Award Podcast Pressemeldung Pressemitteilung Private Clients Private Clients & Familienunternehmen Privates Baurecht Prof. Dr. Christof Hettich Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger PROF. DR. GERALD RITTERSHAUS Prof. Dr. Ulrich Tödtmann Professional Management Network Prozessrecht RAINER DIETMANN Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) Reputationsschutz Rittershaus RITTERSHAUS Frankfurt SAP Mitgründer Dietmar Hopp SARAH GBEKOR Sebastian Koch LL.M. Stellenanzeige Steuerliche Nachfolge Steuerrecht Tax law Unternehmens- und Vermögensnachfolge Unternehmenskauf Unternehmensnachfolge Unternehmensschutz Urheberrecht VERENA EISENLOHR LL.M. Vergaberecht Vermögensnachfolge Verwaltungsrecht Wendelin Frhr. von Ketelhodt Werberecht Werberechtliche Gespräche Wettbewerbsrecht Zhongding Öffentliches Baurecht Öffentliches Recht 中国业务 公司法
Allgemein,

August 2019: Digitale Aussichten im Gesellschaftsrecht: Die Onlinegründung rückt näher – Blogbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Adrian Bugger

RIT-Blog-gesellschaftsrecht3

Mit den vielbeachteten Vorschlägen zur Änderung der „EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts“ (EU 2017/1132) im April 2018 hat die EU-Kommission als Teil des Company Law Package unter anderem die Möglichkeit der Onlinegründung einer Kapitalgesellschaft auf den Weg gebracht. Der Leitgedanke der Onlinegründung besteht in der volldigitalisierten Gründung einer Gesellschaft innerhalb von fünf Tagen ohne die physische Anwesenheit des Gründers (oder eines Vertreters) vor einem Notar oder einer vergleichbaren Stelle. Dadurch sollen insbesondere Kosten für die Gründer gesenkt und das Registerverfahren beschleunigt werden.

Die Vorschläge sorgten bei allen (potentiellen) Adressaten für Aufsehen. Insbesondere die Frage, ob Notare, deren Mitwirkung bei der „Offlinegründung“ zwingend erforderlich ist, im Verfahren der digitalen Gründung völlig außen vor bleiben, besaß bisweilen eine gewisse Sprengkraft. Kritiker befürchteten vor allem einen Verlust an Beratungsqualität und sahen die Gefahr unlauteren Handelns durch Beeinträchtigungen im Identifizierungsverfahren.

Durch das von der Kommission angestoßene und in Rekordzeit durchgeführte Gesetzgebungsverfahren hat die neue Richtlinie während der Verhandlungen zwischen EU-Parlament und EU-Rat weitere Präzisierungen und Ergänzungen erhalten. Die Richtlinie 2019/1151 wurde am 11. Juli 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 31. Juli 2019 in Kraft. Die Zukunft der Onlinegründung zeichnet sich dadurch sehr deutlich ab:

Eckpunkte

  • Die Mitgliedstaaten müssen die vollständige Onlinegründung von Kapitalgesellschaften ermöglichen. Die Gründer (bzw. deren Vertreter) müssen zur Gründung der Gesellschaft nicht mehr persönlich vor einer öffentlichen Stelle (Notar, Gericht) erscheinen.
  • Es müssen Mustersatzungen zur Verfügung gestellt werden, die im Onlineverfahren verwendet werden können.
  • Die Gründungsdokumente werden elektronisch erstellt und nach – ebenfalls vollständig elektronisch erfolgter Identitätsfeststellung – elektronisch an das zuständige (Handels-)Register übermittelt.
  • Zwingend ist die Einführung eines derartigen Verfahrens in Deutschland jedoch nur für die Rechtsform der GmbH (und der UG). Eine Ausweitung auf die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist optional.
  • Die Onlinegründung soll eine Alternative neben dem üblichen und selbstverständlich fortbestehenden Präsenzverfahren sein.
  • Die Onlinegründung kann von Gründern aus dem Inland und aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
  • Gründer können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein.
  • Die Identifizierung der Gründer soll durch das eID-Verfahren, das auch der „neue Personalausweis“ nutzt, erfolgen.

Beteiligung der Notare am Gründungsverfahren

Die nach den ersten Entwürfen des Company Law Package befürchtete vollstände Abwesenheit eines Notars im Onlinegründungsverfahren wird ausbleiben. Der Richtlinientext sieht in seiner finalen Fassung vor, dass es den Mitgliedsstaaten zur Wahrung gesellschaftsrechtlicher Traditionen freigestellt wird, die Mitwirkung eines Notars im Gründungsverfahren vorzuschreiben. Entscheidend ist jedoch, dass diese Mitwirkung vollständig online und ohne physische Anwesenheit durchgeführt wird, sofern nicht besondere Umstände, wie etwa ein konkreter Betrugsverdacht, vorliegen.

Wie aus Kreisen der Bundesnotarkammer zu hören ist, ist die technische Umsetzung der notariellen Mitwirkung im Onlineverfahren in vollem Gange. So soll insbesondere durch Videochat und einen simultanen Dokumentenabgleich sichergestellt werden, dass die Mitwirkung der Notare im Onlineverfahren mit der gleichen Qualität wie im Präsenzverfahren erfolgt.

Einschränkungen:

Mustersatzungen

Um in den vollen Genuss der durch das Onlinegründungsverfahren zu erzielenden Vorteile zu kommen, muss die Gesellschaft mit der – noch zu entwickelnden – Mustersatzung gegründet werden. Ein solches Muster kann zwingend nur den einfachsten Fall einer Gesellschaftsstruktur abbilden, der nur selten den Interessen des oder der Gründer hinreichend gerecht werden dürfte. Selbstverständlich kann die Satzung nach erfolgreicher Gründung mit der Mustersatzung geändert werden. Bei der – ebenso möglichen – Verwendung einer individualisierten Satzung dürfte es zu einer längeren Prüfdauer kommen, wobei die Überschreitung eines Zeitraums von zehn Tagen eine Begründungspflicht der zuständigen Stelle auslösen soll.

Gründung durch juristische Personen

Ein besonderer Streitpunkt im Gesetzgebungsverfahren war die Einbeziehung der Onlinegründung durch juristische Personen. Im Fokus der Diskussion stand dabei die Sicherstellung der Existenz der juristischen Person und der Vertretungsberechtigung der handelnden Person(en). Lassen sich diese Umstände bei einer Onlinegründung durch inländische juristische Personen noch vergleichsweise einfach durch einen Blick ins Handelsregister klären, bereitet deren Feststellung bei ausländischen juristischen Personen mitunter erhebliche Schwierigkeiten. Im Ergebnis entschied sich der EU-Gesetzgeber für eine weite Ausgestaltung der Richtlinie und somit für die Einbeziehung juristischer Personen aus dem In- und Ausland als mögliche Onlinegründer. Gleichwohl bleiben die nationalen Vorschriften zur Überprüfung der Existenz der juristischen Person und deren Vertretung anwendbar, sodass insbesondere bei der Onlinegründung durch ausländische Gesellschaften – wie bisher – die Übermittlung mithin umfangreicher Dokumente an den Notar und unter Umständen doch das persönliche Erscheinen erforderlich ist.

Ausblick und Fazit: Die Zukunft kann kommen

Die Richtlinie sieht eine generelle Umsetzungsfrist bis 1. August 2021 vor, die im Einzelfall um ein Jahr verlängert werden kann. Der deutsche Gesetzgeber ist nun zur Umsetzung der Richtlinie berufen.

Bis zur ersten volldigitalen Onlinegründung wird es demnach noch etwas dauern. Gleichwohl stellt die Richtlinie einen bedeutsamen Schritt zur Digitalisierung im Gesellschaftsrecht dar.

Bei Rückfragen Gesellschaftsgründungen, online wie offline sowie zu sonstigen Fragen des Gesellschaftsrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Adrian Bugger unter adrian.bugger@rittershaus.net jederzeit zur Verfügung.

DR. ADRIAN BUGGERGesellschaftsrecht
Previous

August 2019: Datenschutz – Gefällt mir, gefällt mir nicht… Blogbeitrag von Dr. Daniel Weisert und RRef. Oliver Haas

12. August 2019
Next

20. August 2019: RITTERSHAUS berät Röchling Automotive beim Verkauf des Werks Wolfsburg-Hattorf an japanische Kasai Kogyo

20. August 2019

Related posts

RIT-Blog-Arbeitsrecht
Allgemein,

27. Januar 2021: Arbeitgeber müssen jetzt Home-Office anbieten – Home-Office Pflicht und weitere Arbeitsschutzregeln durch die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung – Blogbeitrag von Dr. Andreas Notz und Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

rit-blog-Gesellschaftsrecht roter Laster
Allgemein,

21. Januar 2021: Aktuelles zum geplanten Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland – Blogbeitrag von Dr. Milena Charnitzky

© RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Rechtliche Hinweise Datenschutz