In der Praxis merkt man zunehmend, dass sich Waldflächen als Asset Klasse bei vermögenden Privatpersonen, Family Offices und Stiftungen (insbes. kurz vor Ablauf der Erbersatzsteuerfrist) einer immer größeren Beliebtheit erfreuen. Diese Asset Klasse wird mittlerweile auch von Mandanten „entdeckt“, die mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Betrieben bisher nichts zu tun hatten. Bei näherer Betrachtung spricht tatsächlich eine Vielzahl von Gründen für dieses Investment.
In den allermeisten Fällen wird ein Waldgrundstück – meist in Deutschland, Mitteleuropa, Kanada und insbesondere in den USA – direkt erworben. Es gibt derzeit einige Anbieter, die für Kunden Waldgrundstücke aussuchen, vor Ort auf Qualität und Wirtschaftlichkeit prüfen und anschließend auch – selbst und/oder über externe Dienstleister – laufend bewirtschaften. Dies macht das Investment für Kunden äußerst bequem und – verglichen mit einem Investment in Private Equity oder landwirtschaftliche Betriebe – risikoärmer. Je nach Markt und Qualität können damit akzeptable Renditen erwirtschaftet werden. In den USA gelegene Waldgrundstücke werden derzeit – im Vergleich mit deutschen Waldflächen – zu attraktiven Konditionen angeboten. Selbst größere Flächen können problemlos erworben werden. Auch wenn aus steuerlichen Gründen ein möglichst hoher Eigenkapitalanteil Sinn macht, ist eine Finanzierung von – selbst in den USA – gelegenen Waldflächen von Deutschland aus möglich.
Aus steuerlicher Sicht ist ein Waldgrundstück ebenfalls äußerst interessant. Waldflächen sind erbschaftsteuerlich begünstigt, d.h. für sie können grundsätzlich die gleichen Begünstigungen in Anspruch genommen werden, wie für klassische Familienunternehmen, mit der Folge, dass deren Übertragung schenkungsteuerfrei möglich ist. Im Gegensatz zu Familienunternehmen ist eine Investition in Waldgrundstücke mit deutlich weniger Kapital möglich. Liegen Waldgrundstücke außerhalb Deutschlands und außerhalb der EU/des EWR, dann kann die Begünstigungsfähigkeit durch Bündelung in einer deutschen GmbH & Co. KG oder GmbH leicht hergestellt werden. Die Zwischenschaltung einer deutschen Gesellschaft kann dazu genutzt werden, zwar die Substanz auf die nächste Generation (schenkungsteuerfrei) zu übertragen, aber dabei – je nach Wunsch – Stimm-, Kontroll- und Gewinnbezugsrechte bei dem Vermögensinhaber zu belassen (Familienpool).
Da die Bewirtschaftung des Waldes über externe Dienstleister erfolgt, ist zudem kein Lohnsummentest zu erfüllen, d.h. Erhaltung von Arbeitsplätzen ist für die Erlangung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nicht erforderlich. Wird unterhalb der deutschen Gesellschaft noch eine weitere Gesellschaft eingerichtet, die aus deutscher Sicht als Kapitalgesellschaft eingestuft wird (z.B. je nach Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages die amerikanische LLC), kann das Waldgrundstück nach dem Schenkungszeitpunkt und vor dem Ablauf der Behaltefrist von sieben Jahren veräußert werden, ohne dass ein Verstoß gegen die Begünstigungsvoraussetzungen ausgelöst wird. Der Investor bleibt dadurch flexibel.
Wie der vorstehende, kursorische Überblick zeigt, lohnt ein erster und zweiter Blick auf diese Asset Klasse.
Bei Rückfragen zu den Gestaltungsmöglichkeiten steht Ihnen RA/StB Pawel Blusz LL.M., LL.B. unter pawel.blusz@rittershaus.net oder 069/274040215 jederzeit zur Verfügung.