Kürzlich hat die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Bundesländern vorsichtige Lockerungsmaßnahmen der bestehenden Kontaktverbote beschlossen, die nun schrittweise umgesetzt werden. Leider beinhaltet dieser Maßnahmenkatalog keine guten Nachrichten für die Kultur- und Veranstaltungsszene – im Gegenteil: Die Durchführung von „Großveranstaltungen“ bleibt zunächst bis Ende August 2020 untersagt. Dies bedeutet unter anderem eine de facto-Absage der diesjährigen Festivalsaison. Wie kann der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft bei den massiven COVID-19 Herausforderungen geholfen werden? Der Videobeitrag von Rechtsanwalt Dr. Moritz Weber befasst sich mit dieser Fragestellung.