Herrn Professor Dr. T. Götz Wiese ist es unter Mitwirkung zahlreicher Kollegen, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge tätig sind, gelungen, ein umfassendes Handbuch zu dem Thema der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen zu konzeptionieren und in die Tat umzusetzen. Unser Kollege Dr. Werner Born durfte insoweit seine Erfahrungen in der Begleitung von Familienunternehmen in dem Kap. 17 einbringen.
Das Handbuch bietet eine umfassende und fundierte Aufarbeitung der Materie aus Praktikersicht. Es befasst sich mit allen Fragen der Unternehmensnachfolge in den relevanten Rechtsgebieten Zivilrecht und Steuerrecht, hier insbesondere Erbschaft-, Einkommen-, Grunderwerb-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Auch die Themen vorweggenommene Erbfolge und Nachfolge im Erbgang werden erläutert. Maßstab für Inhalt und Tiefe der Erläuterungen ist stets die Praxisrelevanz. Dafür sorgen Herausgeber und Autorenteam. Die jeweiligen Themen werden ebenfalls von Kennern der Materie bearbeitet.
Sich mit der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen zu beschäftigen, bedeutet auch, sich aktiv mit Veränderungen in den Subsystemen Familie, Gesellschafter und Unternehmen zu beschäftigen. Ein den Typus Familienunternehmen prägendes Merkmal ist der „Einfluss von Mitgliedern der Unternehmerfamilie auf das Unternehmen“, der letztendlich zu diesen Veränderungen führt. Die Unternehmerfamilie ist zwar eine Ressource für den Fortbestand des Familienunternehmens, von dem die Familienmitglieder wiederum profitieren dürfen, aber zugleich auch die Geburtsstätte von für das Familienunternehmen existenzgefährdenden Konflikten.
Neben der Anwendung der Mediation zur Konfliktlösung ist der Mediationsprozess weiterhin zur Erarbeitung einer Familienverfassung zu empfehlen. Dies gilt insbesondere bevor im Rahmen der Unternehmensnachfolge der Generationswechsel durch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen und/oder die Aufnahme einer Tätigkeit im Unternehmen beginnt.
Nicht der Gesellschaftsvertrag steht im Zentrum des Gesamtsystems, sondern die mediative Familienverfassung. In ihr thematisiert, bestimmt und synchronisiert die Familie unterschiedliche Rechte und Pflichten in allen Subsystemen, sowohl mit unmittelbarer als auch mit mittelbarer rechtsverbindlicher Wirkung. Dabei berücksichtigt sie verschiedene Rechtsgeschäfte zwischen unterschiedlichen Personen und Personengruppen der Unternehmerfamilie in Gegenwart und Zukunft (Gesellschaftsverträge, Eheverträge, Testamente, Erbverträge, Schenkungsverträge, Nießbrauchsrechte, Geschäftsordnungen, Beiratsordnungen, Anstellungsverträge, etc.).
Die mediative Familienverfassung als rechtsverbindlicher familialer Rahmenvertrag in Form des komplexen Langzeitvertrages verkörpert dabei die passgenauen Lösungen für die Unternehmerfamilie, um ihr Familieninteresse in allen materiellen Rechtsgeschäften des Gesamtsystems zur Geltung zu bringen.
Schließlich entwickelt sich das mediative Konzept selbst stetig weiter und findet sich wieder in der Rechtsberatung (mediationsanaloge Nachfolgeberatung), der Cooperativen Praxis und dem mediativen Schiedsgericht. Damit sollten Anwälte nicht nur nützlich sein, wenn es nicht zu Konflikten kommt, sondern ihr Selbstverständnis sollte sich dahingehend wandeln, ihre eigene Handlungsvarietät zu erhöhen, indem sie zusätzlich anbieten, auch als Anwaltsmediatoren oder CP-Anwälte bei der Konfliktprävention und meditativen Konfliktlösung zu unterstützen.
Dr. Werner Born ist Partner bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte in Mannheim und leitet die Praxisgruppe Unternehmerfamilien und Private Clients.