Ein Design lässt sich leicht darstellen, sollte man meinen… Das Design ist die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, § 1 Nr. 1 DesignG. Designschutz wird – von einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster einmal abgesehen – durch Eintragung im Designregister erlangt, auf nationaler Ebene also beim Deutschen Patent- und Markenamt, auf Gemeinschaftsebene beim Amt der Europäischen Union für geistiges
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