Whistle-Blowing und Hinweisgebersysteme stellen seit geraumer Zeit wichtige Säulen eines effizienten Compliance-Managementsystems dar. Weitgehend unbemerkt geblieben ist, dass seit dem 9. Juni 2018 Datendiebstahl und Geheimnisverrat in Deutschland nicht mehr straf- und zivilrechtlich verfolgt werden dürfen, wenn der Täter in guter Absicht gehandelt hat, um die erlangten Informationen als Whistleblower zum Schutz des „allgemeinen öffentlichen Interesses“ zu verwenden. Denn die
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