Der Bundestag hat am 18. Oktober 2018 das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit ab 01. Januar 2019 beschlossen. Die Brückenteilzeit soll das unfreiwillige Verbleiben in Teilzeit verhindern. Bisherige Lage Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ermöglicht Arbeitnehmern, ohne Angabe eines bestimmten Grundes ihre vertraglich vereinbarte Tätigkeit zu reduzieren. Dabei ist es nicht erforderlich, im Voraus die Dauer
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