In unserem Blog-Beitrag vom 30. Januar 2024 haben wir berichtet, dass das Landgericht München I den Kündigungsbutton des Pay-TV-Anbieters „Sky“ wegen Verstoßes gegen § 312k Abs. 2 Satz 4 BGB für unwirksam erklärt hatte (Urteil vom 16.11.2023, Az. 12 O 4127/23). Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht München in einem aktuellen Urteil vom 20.03.2025 (Az. 6 U 4336/23) nun überwiegend bestätigt.
