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Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

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März 2020: China Desk – Termination and warning letter/ (单方)解聘与警告函 – blog article by Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

雇主需以书面形式(schriftlich)通知辞退(Kündigung)雇员。若企业设有内部工会(Betriebsrat),则雇主需将解聘一事提前通知给内部工会并听取其听证意见。德国劳动法审判实践更倾向于维护雇员利益,因此,即便听证程序(Anhörungsverfahren)中一个微小的疏忽也很有可能导致整个辞退通知无效。补充需要指出的是,辞退通知无需得到内部工会明确的同意支持。 雇主有权基于重大事由(wichtigem Grund)随时解除与雇员间的劳动合同关系(称为特别解约 – außerordentliche Kündigung)或在合同约定或法定的解约通知期期满后单方解除与雇员间的劳动合同关系(称为一般或正常解约 – ordentliche Kündigung)。 特别解约出现的前提条件是雇主难以承受继续聘用该名雇员直至(一般)解约期期满,例如,当该名雇员严重违背其劳动合同下的义务和职责时。雇主需在此斟酌不同利益因素,例如,一方面需要考量错误行为再犯的可能性、信任丧失、错误行为导致的经济损失,另一方面也要考量犯事雇员弥补损失的努力以及TA在企业的服务年限等因素。在特别解约情况下,雇主需在获悉解约理由后两周内通知解约,否则过期发布的解约通知将不具有任何效力。 若不存在任何重大特别解约事由,那么雇主只能遵守法定或协议约定的解约通知期在其期满后正常解除与雇员之间的劳动合同关系。正常或一般解约情况下,雇主一般需要注意法定的解约保护要求(Kündigungsschutz)。辞退某一员工的的前提条件是,雇主因某些理由的出现难以在一般解约期期满后仍续聘该名雇员,从而保证辞退在社会保护层面能够得到合理论证与解释。这些辞退理由可以是与雇员个人相关的理由(personenbedingt),例如,欠缺专业技能、患病或工作低效; 或是与雇员行为相关的理由(verhaltensbedingt), 例如,触犯劳动合同下的义务与职责、扰乱企业生产经营或拒绝工作; 亦或是与企业自身相关的理由(betriebsbedingt),例如,工作岗位裁撤。 若辞退是因雇员行为不当而引发的,那么雇主原则上需在辞退前书面警告该名雇员,从而使该名雇员得到改正的机会。这类警告函(Abmahnung)需向该名雇员明示其不当行为并清楚告知,不当行为的再次出现将会对其当前劳动关系的内容及其存续带来不利影响。德国劳动法以劳动合同关系存续保护为取向。因此,解聘永远是雇主用来维护自身利益的最末位的救济措施。当然,如果在书面警告发出前雇主已经能够预知涉事雇员的行为操守不会发生任何改善、或是涉事雇员完全能够料想到TA的行为无法得到雇主的认同 (例如,发生在工作岗位上的刑事犯罪),那么雇主就无义务在解约前先发出书面警告。 此外,在特定情形下还存在特别的辞退保护措施(Kündigungsschutz)。例如,法律为辞退怀孕员工、重度伤残员工,或解散内部工会设置了较高的门栏。 被辞退的雇员如果对辞退决定存有异议,则需在收到通知后的三周内向法院起诉; 如果该名雇员未能及时起诉,则根据法律规定辞退通知将正式生效,因此-除个别原因外-雇员将无法再得到法庭救济。 欢迎继续阅读下一篇文章: „Termination agreement as an alternative to termination / 替代解决办法: 双方协商一致达成离职约定”

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März 2020: China Desk – Workers council and workers council agreement/ 企业内部工会和企业协定 – blog article by Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

若企业运营(Betrieb)位于德国且雇员超过5人,则雇员群体(Belegschaft)可以选举产生企业内部工会(Betriebsrat)。内部工会代表职工或雇员群体在企业内维护和主张职工权益。内部工会的规模取决于职工的总体人数。雇主不能妨碍职工组建内部工会。若存在任何妨碍行为,企业雇员或企业内的外部工会(Gewerkschaft)代表可以向劳动法院(Arbeitsgericht)申请法庭命令从而强迫雇主允许雇员选举组建内部工会。内部工会运营所需的一切费用(例如,办公费用、律师咨询费、差旅费以及培训费用)均由雇主承担。 雇主和内部工会可以通过签订企业协议(Betriebsvereinbarung)的方式对企业整体运营的相关事项进行统一规范。但企业协议不涉及雇员薪酬或其他已通过集体劳资协议(Tarifverträge)得到规范的事项。企业协议的签订方为雇主(Arbeitgeber)和内部工会(Betriebsrat); 但该协议不仅约束雇主和内部工会,企业内的全体职工也直接并强制性地受其约束。因此,企业协议在一定程度上具有类似于法律的效力,它可能会进一步扩展或限制雇员的个体劳动聘用协议(Arbeitsverträgen)内所规定的权利和义务。 但雇主一般仅在特定情形下有义务与内部工会达成企业协议,例如,当涉及如下所谓“社会性事务(sozialen Angelegenheiten)”时: 企业(工厂)运营规范 职工行为守则 职工日常工作时间安排 临时缩减或延长工作时间 劳动报酬支付 年假使用规范 在企业内安装用于监视员工的技术设备及其使用规范 工伤事故防御措施 福利制度以及企业工资级别规范 若雇主与内部工会无法就上述事宜达成一致意见,则任何一方都有权召集成立一个“调解机构(Einigungsstelle)“。雇主和内部工会在该机构内的代表人数持平,机构主席需由一名中立第三方来担任。调解机构做出的决议将替代雇主与内部工会之间所达成的协议。由于调解机构的一切运营费用全部由雇主承担,所以雇主一般会竭尽所能地尝试与内部工会达成一致意见从而避免调解机构的设立。 此外,内部工会在“人力事项(personelle Angelegenheiten)“上还享有参与决策的权利。例如,在雇主辞退雇员时,需要召开内部工会的听证会。在招聘信息筹备、人员增减筹划、员工派遣等相关事项上,内部工会都享有参与决策权。 但在所谓的“经济类事项(wirtschaftliche Angelegenheiten)”上,内部工会则不具备话语权。其原因在于,企业家的“经营管理自由(unternehmerische Entscheidungsfreiheit)“不应受到任何限制。但根据企业规模的不同,雇员群体会享有一些对企业经营运转状况的知情权。例如,当雇主对企业经营做出重大调整(Betriebsänderung)从而给雇员带来重大不利影响时,雇员对这些调整的做出享有知情权。迁移企业生产基地可以被视为这类重大调整。为了弥补雇员因此而遭受的损失,雇主有义务与雇员签订一份“利益弥补与社会安置方案(Interessenausgleich und Sozialplan)“; 其中,会特别对那些因此而离职的员工做出补偿安排(Abfindungszahlung)。 欢迎继续阅读下一篇文章: „Termination and warning letter/ (单方)解聘与警告函”

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March 2020: Corona virus – what should employers know? – 2020年3月: 冠状病毒(Corona virus) – 雇主需要了解些什么?

本篇文章不是要与读者谈一些具有里程碑意义的事件或是发出警示信息,而是鉴于我们在过去几天内所收到的一些问询想向雇主提供一份简明而实用的相关问题指南。如果您读后有任何意见或点评的话,欢迎随时联系我们,不胜感激。以下是我们为您整理的一些问题与解答: 我可并不是一家医院! 雇主的照管扶助义务(Fürsorgepflicht) 仅单纯从自身利益出发,雇主都有必要关注自己雇员的身体健康状况。在法律层面,德国《民法典 – BGB》第618条亦对雇主的照管扶助义务做出明确规定: 简单来说,雇主需对企业工作环境进行妥善管理,以尽可能保障每名雇员的人身安全与身体健康。雇主因而有义务为置身于风险之中的雇员提供合适的保护装备与卫生用品。也正因如此,雇主通知确认或疑似感染的员工居家隔离养病,不但是一项有意义的举措,从保护其他员工的生命安全角度出发,这更是雇主必须履行的一项义务。在官方推荐的卫生防护举措之外,雇主还需采取其他合理措施来对其进一步完善,例如提供清洁冲洗的途径或是灭菌用品。   (传染病)隔离(Quarantäne)和《传染防护法 (Infektionsschutzgesetz – IfSG) 》 在根据《传染防护法》采取隔离或其他必要举措时,雇主需要注意一些相关特殊规定。根据该法第56条之规定,被隔离的员工有权获得为期六周的误工补偿,金额等同该员工因隔离而损失的工资额。雇主支付该补偿金,但可随后向政府有关负责部门申请报销。 注意: 报销申请期限为三个月!各州有专门法律来规定哪一部门负责处理报销事宜(例如,在巴登符腾堡州或黑森州是由当地卫生局(Gesundheitsamt)、在拜仁州是由地区政府(Bezirksregierung)来负责处理。) 此外,自由执业者(Selbständige)亦有权申领误工补偿。 若企业内出现具体的疑似感染病例或确诊病例,那么雇主需要采取其他更为严格的应对措施: 由于感染风险过高,雇主因而需要履行严格的通报义务。确诊或疑似感染员工及与其有密切接触的其他人员需要在当地卫生局指定的医疗机构接受检测; 若局势尚不明朗,雇主则需临时关停企业、将适宜的工作转化为居家办公模式(Home-Office)。 居家办公(Home-Office) 虽然并非全部,但还是有相当一部分日常工作是适宜居家完成的。员工常常出于恐慌会选择接受雇主有关将其当下工作转为居家办公模式的提议。若员工拒绝接受,则雇主有必要查看员工的劳动合同是否允许雇主指令该员工居家办公。雇主在此需要特别注意合同中有关派遣的规定; 此外,在设有内部工会(Betriebsrat)的企业中,雇主还需考虑内部工会在员工派遣一事上的话语权。 对公交和地铁的恐惧 – 员工不愿通勤往返(pendeln) 那么相反,如果员工拒绝搭乘可能存在感染风险的公共交通工具前往公司上班,雇主又该怎样应对呢? 从劳动法角度来看,这个问题对于雇员们有些棘手: 除了已确认的高感染风险地区外,雇主一般有权要求雇员正常到岗上班。 中国、Lombardei、Heinsberg – 指派员工到“危险“地区(„gefährliche“ Regionen)出差? 雇主的个人风险好恶自然不能凌驾于其他人的利益之上,但也不能随便屈从于任何一种恐慌。已由德国罗伯特∙考赫研究所(Robert-Koch-Institut) 划分的风险地区 (具体参见: //www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) 目前不适宜前往出差。同样地,雇员不得随便以“冠状病毒传染“为由拒绝前往非风险地区出差。 我的客户拒绝允许我的员工进入厂区 – 我该怎么应对? 我们在实务中确实碰到过这类案例,即企业的某一客户以前往出差的企业雇员来自(被认定或疑似的)疫区为由而拒绝让其入内。这种情况将会适用到企业经营风险原则(Grundsätze des Betriebsrisikos) ,雇主据此需承担相关风险: 若自己的雇员因商业伙伴或客户的拒绝而无法履行其雇员义务,该雇员的薪酬发放不会因此而受到影响。 现在就直接停工歇业 – 非带薪性企业休假(Betriebsurlaub)? 若企业正常运营因当地的一系列措施或因客户、或因生产所需的必要部件或原材料供应出现紧张或断档情形而受到严重影响,那么雇主选择停产放假可能是一项合理应对举措。非带薪性企业休假(Betriebsurlaub)会削减雇员的休假权益,因而具有节省成本的功效。但由于法定假期的制定目的在于使雇员能有修养恢复精力的可能,因此,企业休假的运用不得妨碍雇员对已提出申请并获批准的年假休息日的使用。 如果雇主选择启用企业休假措施,其通常需要及时做出,亦即需要在时间方面有合理的规划,这在当前疫情发展局面下几乎是很难做到的。因此,如果可行的话,雇主最好优先尝试与雇员进行友好协商; 在设有内部工会的企业内,雇主自然需要先征求内部工会的意见。 对企业的一项利好: 使用好工时记录(Zeitkonten)和负工时累积(Minusstunden) 雇主通过合理使用工时记录系统可以有效降低因疫情而给企业带来的损失。例如,可以考虑免除员工在一定时间内的工作义务(Freistellung)从而减少加班工时,当然,前提是员工的劳动合同或企业与工会之间所达成的经营协定(Betriebsvereinbarung)没有对此另作规定。视具体情况和规定的不同,免除员工履行工作义务的作法甚至可能会在部分员工那里引发负工时的出现。 短工制(Kurzarbeit) 短工制的启用以及向当地劳动局(Arbeitsagentur)申领相应短工津贴(Kurzarbeitergeld)的作法,可以有效控制因免除员工履行工作义务以及因缩短工时而形成的费用负担。 巴登符腾堡州(Baden-Württemberg)的劳动局总务处目前已表示,因疫情或疫情防御而引发的停产歇业通常构成一类德国《社会法典第三部(Sozialgesetzbuch III –

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März 2020: Newsletter im Arbeitsrecht – Coronavirus – was Arbeitgeber wissen sollten!

Keine sensationellen Neuigkeiten oder Warnmeldungen, sondern kurze, praktische Hinweise für Arbeitgeber, die wir anhand der bei uns in den letzten Tagen eingehenden Fragen für Sie aufbereitet haben. Wir freuen uns über Feedback aus den Unternehmen und natürlich stets auch über vertiefende Fragen. Los geht es mit unseren Fragen und Antworten: Ich bin doch nicht das Krankenhaus! Fürsorgepflicht des ArbeitgebersBereits im

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März 2020: China Desk – Establishment of an employment relationship/ 劳动关系的建立 – blog article by Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

第一篇文章主要介绍一份劳动合同关系的建立会涉及到哪些法律法规。 雇主在撰写人员招聘启事时就需要注意一些法律法规的特别要求,例如,招聘启事不得与德国《普通平权法-Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG》发生冲突。因此,申请者不应因其所属种族、携带的人种基因、性别、宗教信仰或世界观、残障、年龄或性取向而遭到不公证的对待。所以,一份招聘启事要面向所有性别的申请者。目前在德国,除男性、女性性别外,第三性(„das dritte Geschlecht“/ „divers“)也得到正式承认,所以招聘启事在性别信息一栏一定要使用标准的额外注释“(男/女/多元性别 (m/w/d))“。如果雇主的招聘启事内容触犯歧视禁止要求(Diskriminierungsverbot),感觉遭受歧视的应聘者可能会向发布招聘信息的雇主提出损害赔偿请求。 招聘启事所遵循的禁止歧视原则(Diskriminierungsschutz)也同样适用于面试流程。雇主面试时提出的问题限于雇主对应聘者回答的真实性享有合理以及保护性权益。如下问题是不能够在面试中出现的: 申请者是否有酗酒和吸毒问题 是否有组建家庭或结婚的意向 婚姻状况 是否加入工会 是否吸烟 是否加入某一政治党派 是否怀孕 财产或收入情况 如果雇主在面试时提出了上述违禁问题,应聘者可以选择不透漏实情。即便雇主日后发现真相,已签订的聘用协议依然有效。 在订立聘用协议时,原则上依然适用“合同自由(Vertragsfreiheit)“原则。这为协议双方提供了宽泛设置空间。德国法下,劳动聘用协议主要由如下内容构成: 协议双方的姓名和地址 劳动聘用关系的起始日期 固定期限合同中关于合同有效期的约定 工作地点 具体工作任务 薪酬构成 关于工作时间的约定 年假规定 解约通知期 涉及劳动聘用关系的企业协议(Betriebsvereinbarungen)和集体劳资协议(Tarifverträge) 欢迎继续阅读下一篇文章: „Workers council and workers council agreement/ 企业内部工会和企业协定”

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5. Dezember 2019: GmbH: Vertragsgestaltung

Bei einer Veranstaltung der Beck Akademie Seminare in Düsseldorf wird unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema „GmbH: Vertragsgestaltung“ vor mehr als 20 Teilnehmern einen Überblick zu aktuellen Praxisfragen der Vertragsgestaltung rund um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung geben. Gemeinsam mit seinem Mitreferenten Oliver Bronisch aus der Konzernrechtsabteilung der MVV Energie AG in Mannheim wird dabei anhand zahlreicher Praxisbeispiele

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19. November 2019: Organhaftung und Compliance – Seminar mit Professor Dr. Ulrich Tödtmann

Bei einer Vortragsveranstaltung der BeckAkademie Seminare in München hat unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema „Organhaftung und Compliance“ vor Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälten referiert. Nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder als sogenannte „Organe“ von GmbH und Aktiengesellschaft kontinuierlich verschärft haben, setzte sich die Veranstaltung intensiv damit auseinander, wie

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5./6./7. November 2019: HR AFTER WORK / LUNCH – Jeder kennt es – Arbeitnehmer, die nicht können, und solche, die nicht wollen – Umgang mit kranken und leistungsschwachen Mitarbeitern

Nahezu in jedem Betrieb gibt es sie: Arbeitnehmer, die sehr häufig krank sind, oder Arbeitnehmer, deren Leistung hinter der anderer deutlich zurückbleibt. Folge ist, dass nicht nur bei Ihnen als Arbeitgeber, sondern auch vielfach bei den Kollegen Frust entsteht. Deshalb stellt sich die Frage, welche arbeitsrechtlichen Instrumente zur Verfügung stehen, um mit kranken und leistungsschwachen Arbeitnehmern umzugehen. Jeder Personaler, jeder

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Oktober 2019: Der Zweck heiligt die Mittel – Datendiebstahl und Geheimnisverrat im Dienste der guten Sache – Aktuelle Entwicklungen zu Geheimnisschutz und Whistleblowing – Artikel von Prof. Dr. Ulrich Tödtmann in comply 3/19 – Das Fachmagazin für Compliance Verantwortliche

Whistle-Blowing und Hinweisgebersysteme stellen seit geraumer Zeit wichtige Säulen eines effizienten Compliance-Managementsystems dar. Weitgehend unbemerkt geblieben ist, dass seit dem 9. Juni 2018 Datendiebstahl und Geheimnisverrat in Deutschland nicht mehr straf- und zivilrechtlich verfolgt werden dürfen, wenn der Täter in guter Absicht gehandelt hat, um die erlangten Informationen als Whistleblower zum Schutz des „allgemeinen öffentlichen Interesses“ zu verwenden. Denn die

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18. September 2019: Prof. Dr. Ulrich Tödtmann berät den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG in Berateraffäre

Unser Partner Prof. Dr. Ulrich Tödtmann hat den Auftrag des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG im Zusammenhang mit Beraterverträgen zu beraten. Die Pressemitteilung der Deutsche Bahn AG im Wortlaut: Pressemitteilung der Deutsche Bahn AG vom 18. September 2019: 18.09.19 18:00 Uhr Berlin Aufsichtsrat der Deutschen Bahn zieht Konsequenzen: Keine Beraterverträge mehr mit Ex-Managern Umfangreiche Untersuchung externer Ermittler klärt Vorgänge im

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10. Juli 2019: Urlaub? Homeoffice? Kündigung? – Aktuelle Fragestellungen im Arbeitsrecht

Darf der Arbeitnehmer sich selbst beurlauben, wenn sich der Chef querstellt stellt? Kann ich in diesem Sommer noch Resturlaub aus 2018 nehmen? Muss der Arbeitgeber auch bei Erziehungszeit den vollen Urlaub gewähren? Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice? Worauf muss ich als Arbeitgeber bei der Kündigung eines Arbeitnehmers achten? Wo liegen die Vorteile beim Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung?

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4. Juni 2019: Vertragsgestaltung in der GmbH

Beim Beck Akademie Seminar „GmbH: Vertragsgestaltung“ referiert unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann am 4. Juni 2019  in München vor Geschäftsführern, Unternehmensjuristen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zu aktuellen Praxisfragen der Vertragsgestaltung in der GmbH. Neben strategischen Überlegungen behandelt das Seminar die Gestaltung typischer Vertragsformen bei der GmbH. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele zeigt er gemeinsam mit seinem Mitreferenten Oliver Bronisch, Syndikusanwalt der MVV Energie

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24. Mai 2019: Seminar im Gesellschaftsrecht im FSS 2019 von Prof. Dr. Carsten Schäfer, Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Prof. Dr. Andreas Pentz

Am 24. Mai 2019 sind wir Gastgeber einer ganztägigen Seminarveranstaltung der Universität Mannheim zum Gesellschaftsrecht, die unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann gemeinsam mit  Professor Dr. Carsten Schäfer und Professor Dr. Andreas Pentz durchführt. Folgende Seminarvorträge werden präsentiert: Kommanditistenhaftung bei Befriedigung von Gesellschaftsgläubigern und Aufrechnung in der Insolvenz Bearbeiter: Simon Wessel Zahlungen nach Insolvenzreife, & 64 GmbHG und angemessene Gegenleistung

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21./22. und 23. Mai 2019: HR Lunch – Der lange Arm von Brüssel? Neues zum Urlaubs- und Arbeitszeitrecht

Müssen wir Urlaubs- und Arbeitszeitrecht ganz neu lernen? Das Bundesarbeitsgericht wurde durch mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den letzten Jahren gezwungen, lange praktizierte Grundsätze des deutschen Urlaubsrechts zu ändern. Die entsprechenden Neuerungen sollten in der betrieblichen Praxis bekannt sein, und vor allem sollten vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten und notwendige Maßnahmen in die Personalarbeit einfließen – im Rahmen unseres HR Lunchs zeigen

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20. Mai 2019: Den Kopf in der Schlinge – Kennen Sie Ihre Haftungsrisiken als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat?

Am 20.5.2019 wird unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann in München bei der ifb Fachtagung „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat“ den Eröffnungsvortrag zu diesem Thema halten. Worum geht es dabei? Die Anforderungen auch an Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind durch Verschärfungen sowohl der Gesetzeslage wie auch der Rechtsprechung in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Dazu haben nicht nur die Diskussion über eine Verbesserung

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15. Mai 2019: Der Zweck heiligt die Mittel: Datendiebstahl und Geheimnisverrat im Dienst der guten Sache – Aktuelle Entwicklungen zu Geheimnisschutz und Whistleblowing

Im Rahmen des 6. DICO FORUM Compliance 2019 in Berlin, der Jahresveranstaltung des Deutschen Instituts für Compliance e. V. (DICO), moderiert RITTERSHAUS Partner Prof. Dr. Ulrich Tödtmann einen Workshop und referiert zum Thema „Der Zweck heiligt die Mittel: Datendiebstahl und Geheimnisverrat im Dienst der guten Sache – Aktuelle Entwicklungen zu Geheimnisschutz und Whistleblowing“. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme stellen seit geraumer Zeit

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4. April 2019: Total Digital – Haben Sie als Arbeitgeber alles im Griff?

Arbeiten ohne Smartphone, Internet, E-Mail – was vor ca. 25 Jahren noch Arbeitsalltag war, ist heute vollkommen unvorstellbar. Arbeitnehmer kommunizieren, wo, wann und mit wem sie wollen? Nicht erst vor oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran, dass Sie sämtliche beruflichen Kontakte des Arbeitnehmers kennen und auf diese zugreifen können. Haben Sie hierfür

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12. März 2019: Organhaftung und Compliance – Seminar mit Professor Dr. Ulrich Tödtmann

Bei einer Vortragsveranstaltung der BeckAkademie Seminare in Mannheim wird unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema „Organhaftung und Compliance“ vor Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälten referieren. Nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder als sogenannte „Organe“ von GmbH und Aktiengesellschaft kontinuierlich verschärft haben, setzt sich die Veranstaltung intensiv damit auseinander, wie

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Februar 2019: Resturlaub: Arbeitgeber müssen vor drohendem Verfall von Urlaubsansprüchen warnen

Resturlaub muss der Arbeitnehmer grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres nehmen, sonst verfällt der Urlaubsanspruch regelmäßig – so sieht es § 7 Abs. 3 BUrlG vor. Mit dieser Regel konnten Unternehmen bisher relativ zuverlässig mit Urlaubsrückständen umgehen und damit auch die in der Bilanz zu berücksichtigenden Urlaubsrückstellungen bestimmen. EuGH und BAG: Höhere Hürden für den Verfall von Urlaubsansprüchen Die

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28. Februar 2019: Total Digital – Neue Herausforderungen für Arbeitgeber in Zeiten der Digitalisierung

Arbeiten ohne Smartphone, Internet, E-Mail – was vor ca. 25 Jahren noch Arbeitsalltag war, ist heute vollkommen unvorstellbar. Arbeitnehmer kommunizieren, wo, wann und mit wem sie wollen? Nicht erst vor oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran, dass Sie sämtliche beruflichen Kontakte des Arbeitnehmers kennen und auf diese zugreifen können. Haben Sie hierfür

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Dezember 2018: Klassiker zum Energierecht unter Mitarbeit von Rittershaus Partner Prof. Dr. Ulrich Tödtmann erschienen

Druckfrisch ist soeben der Berliner Kommentar zum Energierecht in der 4. Auflage erschienen. Mitautor ist der Rittershaus Partner Professor Dr. Ulrich Tödtmann, der an drei von sechs Bänden mitgeschrieben hat. Die in der Neuauflage auf sechs Bände erweiterte Kommentierung ist „der“ Standardkommentar zum Energierecht und deckt die ganze Breite des Energierechts einschließlich aller Nebengesetze und Verordnungen ab. Professor Tödtmann kommentiert

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November 2018: Newsletter im Arbeitsrecht – Die Brückenteilzeit kommt 2019!

Der Bundestag hat am 18. Oktober 2018 das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit ab 01. Januar 2019 beschlossen. Die Brückenteilzeit soll das unfreiwillige Verbleiben in Teilzeit verhindern. Bisherige Lage Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ermöglicht Arbeitnehmern, ohne Angabe eines bestimmten Grundes ihre vertraglich vereinbarte Tätigkeit zu reduzieren. Dabei ist es nicht erforderlich, im Voraus die Dauer

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27. November 2018: Organhaftung und Compliance

Im Rahmen der BeckAkademie Seminare wird unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema „Organhaftung und Compliance“ referieren. Nachdem Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder als sogenannte „Organe“ von GmbH und Aktiengesellschaft kontinuierlich verschärft haben, setzt sich die Veranstaltung intensiv damit auseinander, wie die Verantwortlichen Haftungsrisiken effizient vermeiden können. Wie weit geht

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8./9. November 2018: Compliance Pflichten im Arbeitsrecht

Beim 11. Münchner Compliance-Symposion der BeckAkademie referiert unser Kollege Professor Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema Compliance Pflichten im Arbeitsrecht. Das Münchener Compliance Symposion ist alljährlich das Who is Who der Compliance-Branche. Erstklassige Experten, hochkarätige Entscheider und angesehene Compliance-Praktiker nehmen zu spannenden und top-aktuellen Compliance-Themen Stellung. Professor Tödtmann referiert in diesem Jahr bereits zum dritten Mal auf dieser Veranstaltung. Diesmal geht

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16./17. und 18. Oktober 2018: HR Lunch – Total digital – Haben Sie als Arbeitgeber alles im Griff?

Arbeiten ohne Smartphone, Internet, E-Mail – was vor ca. 25 Jahren noch Arbeitsalltag war, ist heute vollkommen unvorstellbar. Arbeitnehmer kommunizieren, wo, wann und mit wem sie wollen? Nicht erst vor oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie als Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran, dass Sie sämtliche beruflichen Kontakte des Arbeitnehmers kennen und auf diese zugreifen können. Haben Sie hierfür

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30. Juni 2018: „Den Kopf in der Schlinge – kennen Sie Ihre Compliance-Pflichten als Arbeitgeber?

Im Rahmen eines Praxistages in Baden-Baden referiert unser Kollege Prof. Dr. Ulrich Tödtmann vor 25 Ärzten, Zahnärzten und MVZ Direktoren zum Thema „Den Kopf in der Schlinge – kennen Sie Ihre Compliance-Pflichten als Arbeitgeber?“. Dabei wird die Frage behandelt, warum auch für Ärzte, Zahnärzte, Kliniken und medizinische Versorgungszentren inzwischen die Einführung eines Compliance Management Systems unverzichtbar ist. Dies ist gerade

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14. Juni 2018: Der Vorstand wird zum Abschuss freigegeben – Organhaftungsrisiken und Compliance Pflichten nach VW, Siemens und Deutsche Bank

Im Rahmen der Vorlesungsreihe „Unternehmen vor Gericht – Strafbarkeit und Verantwortlichkeit juristischer Personen“ des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Johannes Gutenberg Universität Mainz referiert unser Kollege Prof. Dr. Ulrich Tödtmann zum Thema „Der Vorstand wird zum Abschuss freigegeben – Organhaftungsrisiken und Compliance Pflichten nach VW, Siemens und Deutsche Bank“. Ort: Johannes Gutenberg Universität Mainz, Dekanatssaal Beginn: 18 Uhr Weitere

Kopf in der Schlinge 06062018
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06. Juni 2018: Den Kopf in der Schlinge – kennen Sie Ihre Compliance-Pflichten als Arbeitgeber?

Compliance ist als Schlagwort in aller Munde. Viele verbinden damit unternehmensinterne Ermittlungen im Zusammenhang mit Betrugs- und Korruptionsfällen. Aber Compliance fängt bereits im normalen Arbeitsalltag an. Kennen Sie Ihre Pflichten bei der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, im Bereich der Sozialversicherung, des Datenschutzes oder beim Einsatz von Arbeitnehmern Dritter? Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Alle Gesetze in diesem Bereich enthalten für

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1. Mai 2018: RITTERSHAUS baut Praxisgruppe Arbeitsrecht am Standort Mannheim weiter aus

RITTERSHAUS baut Praxisgruppe Arbeitsrecht am Standort Mannheim weiter aus Im Zuge des strategischen Ausbaus der Praxisgruppe Arbeitsrecht verstärkt sich RITTERSHAUS mit dem renommierten Arbeits- und Gesellschaftsrechtler Prof. Dr. Ulrich Tödtmann. Er wird zum 1. Mai 2018 als Partner in die Sozietät eintreten und vom Standort Mannheim aus tätig sein. Herr Prof. Dr. Tödtmann wechselt aus dem Bonner Büro der Rechtsanwälte